Schwerpunkte

Die Kanzlei ist vor allem auf folgende Tätigkeitsschwerpunkte spezialisiert. Falls Sie besondere, darüber hinausgehende Anliegen haben, kontaktieren Sie uns jederzeit gern.

Bauvertragsrecht

Zu unseren Mandanten zählen neben Bauherren inbesondere auch Bauträger, Bauunternehmen, Handwerker und Architekten, die uns in ihren baurechtlichen Angelegenheiten regelmäßig mit ihrer Interessenvertretung beauftragen. Dies umfasst insbesondere:

  • Gestaltung von Bauverträgen
  • Leistungsansprüche aus Bauverträgen
  • Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
  • Beweissicherungsverfahren bei Baumängeln
  • Architektenrecht
  • Wohnungseigentumsrecht